Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des italienischen Konsumentenschutzkodexes zu. Dennoch räumen wir Ihnen ein Rücktrittsrecht zu folgenden Stornobedingungen im Sinne des Art. 1382 ZGB ein:
Bis spätestens 28 Tage vor dem Ankunftstag kann die Reservierung ohne Entrichtung einer Stornogebühr aufgelöst werden. Es wird nur das Angeld einbehalten.
Bei Stornierungen seitens des Gastes im Zeitraum zwischen dem 28 Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgende Stornogebühren verpflichtet:
Stornierung bis spätestens 15 Tage vor dem Ankunftstag: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
Stornierung bis spätestens 8 Tage vor dem Ankunftstag: 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
Stornierung weniger als 8 Tage vor dem Ankunftstag: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der obgenannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergens sein.
Bei Nicht-Erscheinen des Gastes („no show“) bzw. bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist das Entgelt für den gesamten Buchungszeitraum in voller Höhe geschuldet.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können.
Ab sofort bieten wir Ihnen den Service und die Möglichkeit, sich zu versichern, um unnötige Kosten zu sparen, die in diesen Fällen entstehen können!
„Roter Hahn“-Stornoschutz
Der Reiserücktritts-Schutz der Europäischen Reiseversicherung beinhaltet nicht nur den Ersatz von Stornokosten ohne Selbstbehalt bei Reisestorno oder Reiseabbruch sondern leistet auch bei unverschuldeter verspäteter Anreise (z.B. durch eine Autopanne oder Straßensperre).
Sie können sich übrigens auch dann noch versichern, wenn Ihre Buchung schon länger zurück liegt. In diesem Fall gilt Ihr Versicherungsschutz ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss.
Wir empfehlen Ihnen, gleich mit der Buchung Ihres Aufenthalts den „Roter Hahn-Stornoschutz“ für einen Aufenthalt abzuschließen. Dadurch können die Stornogebühren abgedeckt werden und sie können sich ganz ungetrübt auf Ihren Urlaub freuen.
Nähere Informationen über Kosten und Abschluss der Reiserücktrittsversicherung finden Sie hier: